Wir versuchen hier eine Sammlung von uns bekannten Urteilen in BaföG-Betrugsfällen aufzubauen.
Urteile in Strafverfahren
| Gericht/ StA/ AZ | Schadenssumme | Urteil/ Entscheidung |
|---|---|---|
| AG München im Jahr 2009 | ca. 3.800,00 EUR in 1 Fall | 1.000,00 EUR Geldbuße im Jugendstrafverfahren. |
| StA Würzburg 801 Js 19206/04 |
3.000,00 EUR in 2 Fällen | Einstellung nach 153 a StPO gegen 1.000,00 EUR Geldauflage |
| AG Karlsruhe 4 Ds 260 Js 17248/04 |
1.881,54 EUR in 3 Fällen | Verwarnung mit Strafvorbehalt (70 Tagessätze) |
| StA München II AG Fürstenfeldbruck |
knapp 2.000,00 EUR | Verurteilung 2.400,00 EUR im Strafbefehlsverfahren - Einspruch wurde zurückgenommen |
| Amtsgericht Braunschweig Quelle: newsklick.de |
11.245,11 EUR in 3 Anträgen | Verurteilung im Jugendstrafverfahren: Verwarnung und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit |
| AG Augsburg 7CS 307 Js 106799/05 |
5.500,00 EUR bei 2 Anträgen | Verurteilung zu 70 TS à 55 EUR (3850,00 EUR) |
| StA München 385 Js 38667/ 05 |
900,00 EUR bei 2 Anträgen | Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.800,00 EUR |
| StA Augsburg 401 Js 121603/05 |
ca. 1.130,00 EUR bei 2 Anträgen | Einstellung nach § 45 II JGG gegen 64 Stunden gemeinnützige Arbeit |
| Amtsgericht Regensburg Quelle: Bericht eines Betroffenen in einem Onlineforum |
ca. 20.000,00 EUR bei 2 Anträgen | Verurteilung zu 50 Tagessätze |
Entscheidung des Bayerisches Oberstes Landesgericht zur Strafbarkeit wegen Betrugs BayObLG 1. Strafsenat - Beschluss vom 23.11.2004 1St RR 129/04.
Urteile in Verwaltungsverfahren:
VG Münster zur Vermögensübertragung und Anrechenbarkeit eines KFZ
Studenten haben keinen Anspruch auf die Ausbildungsförderung, wenn sie ihr Vermögen vor Antragstellung auf Verwandte übertragen. Auch das Auto zählt zum Vermögen. Studenten sind nicht in einem Maße typischerweise auf Mobilität angewiesen, dem lediglich mit einem eigenen Pkw Rechnung getragen werden könnte. Ihnen ist es vielmehr zuzumuten, am Ausbildungsort eine Wohnung zu nehmen und von dort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Benutzung aufgrund der vielerorts bestehenden sog. "Semestertickets" nahezu kostenfrei ist, zur Ausbildungsstätte zu fahren. Interessanterweise ließ das Gericht allerdings den Umstand unberücksichtigt, dass auch in diesem Fall, wie häufig bei einem innerfamiliären Darlehen eine unter Fremden übliche Darlehensvereinbarung fehlte. Das Bestehen auf einer Vereinbarung über Laufzeiten und Verzinsung würde nach Ansicht des VG dem in einer Familie in der Regel bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden.
VG Münster, vom 10.08.2006, Az. 6 K 5279/03
Weitere Informationen
VG Kassel zum Thema Vermögensübertragung
Studenten haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Sparguthaben und Wertpapiere nur zum Schein einem anderen Familienmitglied übereignen. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts. Da in beiden verhandelten Fällen keine schriftliche Vereinbarung existierte, erklärte das Gericht die verlangte Rückzahlung der staatlichen Studienbeihilfe für rechtens.
Zum Urteil
VG Weimar zur Anrechnung von Kreditschulden
Eine Kreditschuld bei der Berechnung des Vermögens kann nur dann anerkannt werden, wenn der Darlehensvertrag wirksam abgeschlossen wurde und die Darlehensgewährung an Hand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verdeckten Schenkung abgrenzbar ist. Darlehensverträge sind nur dann anzuerkennen, wenn der Vertrag als solcher und seine tatsächliche Durchführung in den wesentlichen Punkten dem zwischen Fremden üblichen entspricht. Zu beachten ist jedoch, dass ein strenger Fremdvergleich dem innerhalb einer Familie bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht in jedem Fall gerecht wird. Es ist daher eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.
Urteil vom 23.02.2006, Az. 5 K 234/05
VG Weimar zum Problem der Verdeckten Treuhand
Wenn elterliches Vermögen in Depots der Kinder geparkt wird, mindert es deren Bafög-Anspruch. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Nur wenn die Kinder keine rechtliche Möglichkeit haben, auf das Geld zuzugreifen, darf es bei der BAföG-Berechnung ausgenommen werden, so weiter in dem Urteil. Das Gericht bestätigte damit Rückforderungen von gezahlten Ausbildungshilfen. BAföG-Empfänger hatten Depots verschwiegen, da die Konten, wie es hieß, nur treuhänderisch für die Eltern geführt würden.
Urteil vom 09.03.2006, Az. 5 K 1544/05
