Fotograf: Armin Dörr
Unsere Leistungen

Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex BaföG-Betrug zusammenhängen.

Beratung

Ziel unserer Beratung sollte es sein, Sie in Ihrer BaföG-Angelegenheit so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten um die Konsequenzen einer falschen oder nicht vollständigen Antragstellung für Sie so gering wie möglich zu halten. Sie sollten also im Anschluss an die Beratung beurteilen können,

  • ob Sie die von den Behörden geforderten Erklärungen abgeben und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
  • ob Sie sich im weiteren Verlauf des Verfahrens anwaltlich vertreten lassen sollten.
  • ob seitens des BaföG-Amtes ein Rückzahlungsanspruch besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte
  • ob gegen Sie außerdem noch ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt werden könnte und mit welchen Folgen Sie damit rechnen können.

Dabei versuchen wir Sie so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten um die Konsequenzen aus einer falschen oder nicht vollständigen Antragstellung so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss an die Beratung können Sie dann entscheiden, ob Sie das Verfahren selbst weiter betreiben möchten oder uns mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sofern Sie unser Fernberatungsangebot nutzen, können wir die Beratungsergebnisse auf Ihren Wunsch hin auch schriftlich niederlegen, so dass sie diese dann auch als Basis für die Beauftragung eines anderen Anwalts in Ihrer Nähe nutzen können.

Fernberatung
Die Beratung kann wahlweise in unserer Kanzlei aber auch per Telefon und E-Mail erfolgen. Sofern Sie nicht aus dem Großraum München kommen und ein persönlicher Termin für Sie mit zu großem Aufwand verbunden ist, empfehlen wir Ihnen unsere Fernberatung, an der bereits Mandanten aus ganz Deutschland teilgenommen haben. Sofern Sie dieses Angebot nutzen möchten, kontaktieren Sie uns am Besten über unser Kontaktformular und Sie erhalten umgehend alle nötigen Formulare und Hinweise per Mail zugesandt. Kosten entstehen dabei für Sie erst, wenn Sie die beigefügte Honorarvereinbarung an uns unterschrieben zurück geschickt haben.

Kosten der Beratungsleistung:
Natürlich bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten. Unser Stundensatz für reine Beratungsleistungen beträgt für Privatpersonen normalerweise 120,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Studenten berechnen wir einen reduzierten Stundensatz in Höhe von 80,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

Für eine telefonische Beratung oder die Beantwortung einzelner Fragestellungen per E-Mail würden wir mindestens einen Aufwand von 45 min also 90,00 bzw. 60,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen. Sollte der Aufwand größer sein, stellen wir Ihnen den tatsächlichen Aufwand in Rechnung. Allerdings nicht mehr als 2 Stunden. Bei einer Beratung in unserer Kanzlei sollten Sie von einem Zeitaufwand von 1 bis 1,5 Stunden ausgehen.

Vertretung vor Gericht und den Behörden:

Wir vertreten natürlich auch gerne Ihre Interessen im Verwaltungsverfahren oder in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren - und dies deutschlandweit.

Sofern Sie der Meinung sind, dass das BaföG-Amt von Ihnen ungerechtfertigter Weise die Rückzahlung von erhaltenem BaföG fordert, vertreten wir Sie gerne im Widerspruchsverfahren gegen den BaföG-Bescheid oder bei einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Sofern im Zusammenhang mit einer BaföG-Antragstellung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgenommen wurde, schützen wir Ihre rechtlichen Interessen durch

  • die Beantragung von Akteneinsicht und die Abgabe von Erklärungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
  • die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
  • und die Strafvertreidigung im Falle eines gegen Sie geführten Strafverfahrens.

Unser Tipp: Sobald Sie von einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

Kosten der Vertretung vor Gericht oder den Verwaltungsbehörden
Sofern wir Sie vor Gericht oder eine Behörde vertreten, rechnen wir dies grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren ab. Die Gebühren im Verwaltungsverfahren sind dabei streitwertabhängig, wobei der Streitwert durch die Höhe des vermeintlichen Rückzahlungsanspruchs definiert wird.

Im Strafverfahren gibt es dagegen für die unterschiedlichen Verfahrensschritte feste Gebührensätze. Gerne informieren wir Sie hierzu auf Anfrage detailliert und natürlich erhalten Sie von uns vor jedem gebührenpflichtigen Tätigwerden von uns eine transparente Kostenauskunft, so dass Sie dann bei unserer Rechnungstellung keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Sofern sich eine Beratung, die auf Stundenbasis abgerechnet wurde anschließend in ein Vertretungsmandat mündet, das auf Gebührenbasis abgerechnet wird, werden wir das Beratungshonorar natürlich auf die gesetzlichen Gebühren für die Vertretung anrechnen, so dass Sie für die gleiche Leistung nicht doppelt zahlen müssen.

A propos...

Rechtschutz-versicherung
Häufig fragen uns unsere Mandanten, ob die Kosten durch eine Rechtschutzversicherung übernommen werden können.

Dies müssen wir leider stets verneinen. In den Versicherungsbedingungen fast aller Rechtschutzversicherungen sind Leistungen der Versicherungen in Strafsachen die sich auf Straftaten beziehen, die der Gesetzgeber nur bei vorsätzlicher Begehungsweise unter Strafe gestellt hat ausgeschlossen. Unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfs und von dem Ausgang des Verfahrens. Und zu diesen "Vorsatzdelikten" zählt nunmal leider auch der § 263 - die Strafvorschrift des Betruges. Deshalb verweigern Rechtsschutzversicherungen im Falle des BaföG Betrugsvorwurfs -leider zu Recht- auch die Übernahme der Anwaltskosten. Auch bezüglich der Kostenübernahme für das verwaltungsrechtliche Verfahren (z.B. bei einem Widerspruch gegen den BaföG-Bescheid) sieht es hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung meist schlecht aus, da Rechtschutzversicherungen in der Regel auch eine Kostenübernahme in Verwaltungs- und sozialrechtlichen Fragen ablehnen.