In den letzten Jahren machten in den Medien immer wieder sogenannte Schenk- oder Herzkreisen die Rede. Regelmäßig handelt es sich dabei um Veranstaltungen "im privaten Kreis", bei welchen im Rahmen eines einfach anmutenden Schneeballsystems die Teilnehmern früher oder später scheinbar traumhaft hohe Gewinne erwarten. Allerdings ist für die Mitspieler auch ein relativ hoher Einsatz von nicht selten mehreren tausend Euro fällig (Klassischer Weise liegen die Teilnehmerbeiträge immer knapp unterhalb des Schenkungssteuerfreibetrages in Höhe von 5.200,00 EUR).
So gut wie immer werden die sagenhaften Gewinnerwartungen jedoch jäh enttäuscht. Das System krankt nämlich zwangsläufig daran, dass sich bereits nach kürzester Zeit nicht mehr genügend Teilnehmer finden lassen. Und so ist nach wenigen Runden der Vorrat an notwendigen Teilnehmern schon allein aus rechnerischen Gründen erschöpft. Gewonnen haben bis zu diesem Zeitpunkt meist nur die Initiatoren des Spiels. Rein statistisch gesehen, verlieren fast neun von zehn Mitspielern ihren Einsatz.
Zunächst scheiterten die Rückzahlungsansprüche der enttäuschten Teilnehmerregelmäßig daran, dass die Untergerichte die Klagen gegen die Beschenkten auf Rückzahlung abwiesen. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem November 2005 können viele ehemalige Schenkkreisteilnehmer nun wieder Hoffnung schöpfen. Der BGH hat nämlich im Rahmen seiner Entscheidung einerseits die Sittenwidrigkeit der Herz- und Schenkkreisspiele festgestellt, und andererseits die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die Teilnehmer einen Rückzahlungsanspruch gegen die Beschenkten geltend machen können.
Im Lichte dieser neuen Rechtsprechung gestalten sich unserer Erfahrung nach nun auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Geldempfängern weitaus positiver.
Unsere Leistungen - wie wir Ihnen helfen können...
Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex Herz- und Schenkkreise zusammenhängen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen...
- eine ausführliche Beratung, ob und unter welchem Aufwand Sie eine Chance haben, Ihren Einsatz zurück zu erlangen.
- die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem "Beschenkten".
- die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Beschenkten.
Dabei versuchen wir Sie so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten. Gleichzeitig bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten und bieten Ihnen deshalb auch eine kostensparende Online-Rechtsberatung an.
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FAQ-Liste zum Thema Herz- und Schenkkreise
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Denken Sie immer daran: Ihr Geld ist nicht weg... es hat nur ein anderer.
Verjährung droht!
Zum Ende des Jahres 2013 drohen alle Rückforderungen von Schenkungen, die im Jahr 2010 getätigt wurden zu verjähren. Um nicht unnötig in "letzter Minute" tätig werden zu müssen und um unnötige Probleme bei der Geltendmachung ihrer Rückforderungsansprüche zu vermeiden, sollten Sie - sofern Sie im Jahr 2007 eine Schenkung in einem Schenkkreis getätigt haben und diese Zurückfordern möchten - sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen.