Wer als Student und BAföG-Bezieher in seinen Anträgen der letzten Jahre Kapitalvermögen über der Freigrenze (idR 5.200,00 EUR) nicht angegeben hat, erlebt gegenwärtig unruhige Zeiten. Ein automatisierter Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den BaföG-Ämtern hat aufgedeckt, dass zahlreiche Auszubildende durch wahrheitswidrige Angaben zu Unrecht Ausbildungsförderung erlangt haben.
Medienberichten zufolge sollen sich bislang bundesweit 40.000 Schüler und Studenten durch falsche Vermögensangaben Bafög "erschlichen" haben. Inzwischen liegen den BaföG-Ämtern schon die Ergebnisse der nächsten Runde vor: Diesmal wurden alle Antragsteller geprüft, die im Jahr 2002 BaföG bezogen haben. Wer hier also in den BaföG-Anträgen Vermögenswerte verschwiegen hat und mehr als 100,00 EUR Zinseinkünfte erzielte, muss bald mit Nachfragen durch das BaföG-Amt rechnen.
Sofern sich im Rahmen dieser Nachprüfung herausstellt, dass ein Student tatsächlich unrechtmäßig Bafög bezogen hat, fordert das Amt die Beträge zurück. Gleichzeitig muss es wegen des Verdachts eines Betrugs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen – ganz egal, ob es sich um zehn oder 10.000 Euro handelt.
Wir haben in den letzten Jahren in unserer Kanzlei bereits eine Vielzahl von BaföG-Empfängern in verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren vertreten und möchten alle Betroffenen durch dieses Online-Angebot über aktuelle Ergebnisse und unsere anwaltlichen Dienstleistungen informieren.
Unsere Leistungen - wie wir Ihnen helfen können...
Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex BaföG-Betrug zusammenhängen und helfen Ihnen...
- bei der Formulierung und Abgabe von angeforderten Erklärungen gegenüber den Ämtern für Ausbildungsförderung
- mit der Vertretung im Widerspruchsverfahren oder bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- mit Beratung hinsichtlich der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen Antragstellung
- Bei der Beantragung von Akteneinsicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und der Abgabe von Erklärungen gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei
- durch die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Strafvertreidigung im Falle eines gegen Sie geführten Strafverfahrens
Dabei versuchen wir Sie so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten um die Konsequenzen aus einer falschen oder nicht vollständigen Antragstellung so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten und bieten Ihnen in diesem Fall eine kostensparende Online-Rechtsberatung an.
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FAQ-Liste zum Thema BaföG-Betrug
Immer wieder bekommen wir in unseren Beratungen die folgenden Fragen gestellt... [mehr Infos]
Urteilsübersicht
Inzwischen liegen schon eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen in BaföG-Betrugsfällen vor. Hier eine Übersicht über uns bekannte Entscheidungen. [mehr Infos]
Linksammlung
Sie suchen noch mehr Infos zum Thema BaföG-Betrug? Dann empfehlen wir Ihnen diese Seiten... [mehr Infos]
Umfassende Informationen zum Thema finden sich auf einem speziellen Infoportal der Gewerkschaft GEW unter:
http://www.bafoeg-datenabgleich.de/