Newsarchiv
23.11.2005 | Entscheidung des VG Kassel zum Thema Vermögensübertragung
Studenten haben keinen Anspruch auf Bafög, wenn sie Sparguthaben und Wertpapiere nur zum Schein einem anderen Familienmitglied übereignen. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts. Da in beiden verhandelten Fällen keine schriftliche Vereinbarung existierte, erklärte das Gericht die verlangte Rückzahlung der staatlichen Studienbeihilfe für rechtens.
07.10.2005 | Datenabgleich nun auch für AL-Geld II Empfänger
Wie die Financial Times Deutschland in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete plant die Bundesagentur für Arbeit nun ebenfalls einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen und den Rentenversicherungsträgern für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur will so herausfinden, welcher AL-Geld II Empfänger unrechtmäßiger weise Vermögen verheimlicht oder Rente und Arbeitslosengeld gleichzeitig bezieht.
21.07.2005 | 33 000 mehr BAföG-Empfänger im Jahr 2004 – Zuwachs um 4%
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten im Jahr 2004 in Deutschland rund 810 000 Personen (gut 312 000 Schüler und Schülerinnen sowie 497 000 Studierende) Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG). Dies waren rund 33 000 oder 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der geförderten Studierenden stieg um rund 16 000 (+ 3%), die der geförderten Schüler und Schülerinnen um 17 000 (+ 6%).
04.07.2005 | Bundesregierung: Datenabgleich bringt insgesamt 250 Millionen EUR BaföG Rückzahlung
Die Bundesregierung teilte auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, dass der BaföG-Datenabgleich bislang zu einer Rückzahlung von über 250 Millionen EUR zu Unrecht ausbezahlter Ausbildungsförderung geführt hat. Betroffen sind 45.000 Studenten und 18.000 Schüler, was einer Quote von 7% aller 910.500 überprüften Fälle entspricht. Im Zusammenhang mit ihrer Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion kritisiert, dass es "keine ausreichende Kontrolle der Angaben der Studierenden gegeben hat". Die Ursachen für den Bafög-Leistungsbetrug sieht die FDP nur zum Teil in fehlendem Unrechtsbewusstsein der Studenten und Schüler. Begünstigt worden sei der Missbrauch "durch eine Verwaltung, die ihrer Kontrollaufgabe nur in unzureichendem Maße nachgekommen ist, und den Gesetzgeber, dessen Handeln keine klare Linie erkennen ließ". In knapp 1100 Fällen wurden gegen die Rückzahlungsbescheide von den Betroffenen Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben.
19.05.2005 | Sozialgericht: Treuhandkonto gilt als eigenes Vermögen
In einem Verfahren im Zusammenhang mit einer HarzIV-Antragstellung hat das rheinland-pfälzische Landessozialgericht entschieden, dass auch treuhänderisch verwaltetes Vermögen einem Antragsteller als ein eigenes Vermögen zugerechnet werden kann. Obwohl dieser Entscheidung eine andere Materie (Arbeitslosengeld II) zugrundelag, kann sie auch für BaföG-Empfänger relevant sein, da sich eine ähnliche Problemlage - treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf eigenen Konten - auch bei vielen vermeintlichen BaföG-Betrugsfällen findet.
Übrigens: Obwohl auch BaföG eine Sozialleistung darstellt, sind für Verfahren nach dem BaföG-Gesetz die Verwaltungsgerichte und nicht die Sozialgericht zuständig. (Az L 1 AL 84/03)
Mehr Infos zu dieser Entscheidung auf www.marktplatz-recht.de.
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