Die Bandbreite unserer anwaltlichen Dienstleistungen im Bereich des IT- und Onlinerechts ist besonders vielschichtig, da dieses Rechtsgebiet fast täglich um neue Facetten bereichert wird.
Hier nur ein paar Beispiele, die das Spektrum unserer Tätigkeit aufzeigen:
Urheber- und Markenrechtliche Probleme
Viele Inhalte, die über das Internet angeboten werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen deshalb nicht einfach kopiert, gespeichert oder für fremde Veröffentlichungen verwendet werden. Besondere Vorsicht ist auch immer bei der Verwendung von fremden Kennzeichnungen und Marken gegeben. Schneller als man denkt kann man auf diesem Wege rechtliche Probleme mit dem Inhaber der Urheber- und Markenrechte bekommen; die erste unangenehme Konsequenz ist dann meist eine sog. Abmahnung.
Wir helfen unseren Mandanten bei der Verteidigung ihrer Rechte im Falle eines Urheber- oder Markenrechtsverstoßes im Internet.
Wettbewerbsrecht
Unternehmen haben zugunsten der Wettbewerber eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Immer häufiger werden die Onlineauftritte von Unternehmen zum Ausgangspunkt von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Besonders Onlinedienste mit E-Commercecharakter sollten hier besonders vorsichtig sein. Stichworte wie rechtssichere AGBs, Spam und Impressumspflichten gehören ebenfalls in den Bereich des Wettbewerbsrechts.
Wir beraten alle Betreiber von E-Commerceangeboten im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Probleme und überprüfen die Angebote umfassend aus rechtlicher Sicht im Rahmen eines Web-Recht-Checks.
Datenschutz
Nicht zuletzt aufgrund einiger prominenter Skandale in Großunternehmen hat das Stichwort Datenschutz immer größere Bedeutung in der gesellschaftlichen Debatte gewonnen. Dennoch haben viele Anbieter und Nutzer von Onlinediensten fast keine Ahnung, was datenschutzrechtlich erlaubt und was verboten ist. Ein fast sorgloser Umgang mit Kunden- und Nutzerdaten ist die Folge. Dies kann aber - sowohl für Anbieter als auch die Nutzer - sehr unangenehme Folgen haben.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des Datenschutzes und übernehmen für sie auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten der für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen sorgt (je nach Komplexität der Aufgabenstellung arbeiten wir dabei auch mit erfahrenen technischen Beratern zusammen.)
Strafrechtliche Probleme
Durch die Veröffentlichung bestimmter Inhalte im Internet können u.U. auch Straftatbestände verwirklicht werden. Besondere Vorsicht sollte man vor allem bei Inhalten, die eine pornografische oder extrem politische Tendenz aufweisen walten lassen, wenn man vermeiden will sich strafbar zu machen. Auch Beleidigungsklagen kommen aufgrund von Online-Veröffentlichungen - gerade im Web 2.0 Kontext - immer häufiger vor.
Wir vertreten unsere Mandanten engagiert auch in Strafverfahren, die ihren Ursprung in einem unvorsichtigem Umgang mit dem Medium Internet haben.
Vertragsservice für IT- und Onlineprojekte
Rechtsichere Verträge für IT- und Onlineprojekte zu entwerfen benötigt nicht nur umfangreiches rechtliches Know-How sondern auch technisches Sachverständnis. Beides ist in unserer Kanzlei vorhanden. Durch seine langjährige Erfahrung in der Begleitung und Führung von komplexen Onlineprojekten ist RA Markus Laymann in der Lage die tatsächlichen Probleme bei komplexen IT-Projekten zu erfassen und hierfür praxistaugliche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Lösungen zu entwickeln.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des IT-Vertragsrecht und entwerfen Vertragswerke für IT- und Online-Entwicklungsprojekte.