Fotograf: Armin Dörr
Checkliste - Rechtssichere Website

Für alle Webmaster, die juristische Auseinandersetzungen um ihre Online-Präsenz vermeiden wollen, haben wir diese Checkliste zusammen gestellt. Sie stellt in kurzer Form (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die wichtigsten Problemkreise vor, die typischerweise zu unangenehmen Überraschungen im Zusammenhang mit dem Webauftritt wie z.B. Abmahnungen oder Klagen führen:

1. Anbieterkennung

Im Impressum oder an ähnlich leicht zu findender Stelle (evtl. auch auf der Startseite) muss nach dem TelemedienG (TMG) unbedingt der rechtlich verantwortliche Anbieter verzeichnet sein. Diensteanbieter haben für ihre geschäftsmäßigen Angebote anzugeben:

Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Firmenbezeichnung eindeutig und unmissverständlich ist. Sofern auf der Seite auch redaktionelle Inhalte publiziert werden ist nach §8 MedStV auch ein persönlicher Verantwortlicher mit Angabe des Namens und seiner Anschrift zu nennen. Des weiteren gehören ins Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Registernummer im Handelsregister, die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sind ebenso verpflichtend wie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

Mehr Informationen zum Thema Impressum finden Sie auch hier >>>

2. Links

Grundsätzlich ist das Setzen von Links auf fremde Websites unproblematisch. In der Regel wird es sogar von Seiten des "Gelinkten" erwünscht sein, da es seiner Website zu höherem Traffic verhilft. Rechtlich problematisch sind nur die folgenden Fälle:

  • Durch die Art und Weise des Links wird der Inhalt der fremden Seite als eigener verkauft. Dies ist vor allem beim "Linken in den eigenen Frame", also bei einem Link, der die gelinkte Website innerhalb des eigenen Framesets öffnet, der Fall. (Vergl. Landgericht Lübeck, Urteil vom 24. November 1998, AZ 11 S 4/98)
  • Der Link oder die Art des Links umgeht die Möglichkeit des Anbieters das Angebot durch Werbung zu re-finanzieren. (Deep-Link)
  • Im Impressum oder an anderer prominenter Stelle (Startseite) sollte sicherheitshalber ein Hinweis angebracht sein, dass sich der Anbieter von den Inhalten der gelinkten Online-Angebote distanziert und sich diese Inhalte auch nicht zu eigen macht. (Vergl. Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98 )

3. Domainnamen

  • Verletze ich mit der Anmeldung meines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte? (Vergl. § 12 BGB). Ist der gewählte Domainnamen eine Gattungsbezeichnung?
    Anmerkung: Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs kann unter bestimmten Voraussetzungen eine irreführende Alleinstellung darstellen und wettbewerbswidrig sein. (vergl. Rechtsprechung des BGH),
  • Städte- oder Ortsnamen stehen in der Regel den Gemeinden zu. Die Erwartungen des regionalen Nutzerkreises sind darauf gerichtet, durch Eingabe des Städtenamens Domain unmittelbar auf die Website der jeweiligen Stadtverwaltungen zu gelangen.

4. Urheber- und Markenrechte

  • Besitze ich die Veröffentlichungsrechte für alle auf meiner Website veröffentlichten Bildmaterialien?
    Hinweis: Fotos stellen im Zweifel immer urheberrechtlich geschützte Werke dar und dürfen nicht ohne Einverständnis des Fotografen veröffentlich werden. Extreme Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Abbildungen bekannter Comicfiguren oder Signets (z.B. charakteristischer Schriftzug "Harry Potter") geboten. Video- und Sounddateien sind im Zweifel ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke.
  • Habe ich die Veröffentlichungsrechte für die Presseberichte in meinem Online-Pressespiegel?
    Achtung: Bei einer vollständigen Wiedergabe von Presseberichten, die in Zeitungen erschienen sind auf Webseiten ist das Urheberrecht des Verlages oder des Autors zu beachten. Nur kurze Zitate und Ausschnitte können jedoch bedenkenlos wiedergegeben werden.
  • Verwende ich auf meinen Internetseiten geschützte Markennamen?
    Vorsicht bei der Verwendung auch vermeintlich unverfänglicher Begriffe. So ist z.B. das der Titel des bekannten Spiels "Memory" ein Markenzeichen der Fa. Ravensburger und war schon Gegenstand einer Reihe von Abmahnungen. Im Zweifel lieber einen anderen allgemeinen Titel (in diesem Fall z.B. "Merkspiel", Gedächtnisspiel) wählen.
  • Auch im Bezug auf Datenbanken oder deren Inhalte können Urheberrechte bestehen. Der direkte Zugriff auf fremde Online-Datenbanken kann daher einen Urheberrechtsverstoß darstellen. (Vergl. § 4 UrhG). Anmerkung: Auch Linklisten können als Datenbank gewertet werden.

5. E-Commerce

Sofern auf der Website Waren zum Kauf angeboten werden oder Dienstleistungen gebucht oder abgerufen werden können sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Werden die AGBs beim Online-Kauf wirksam miteinbezogen? Können die Kunden vor dem Kauf vollständig Kenntnisnehmen? Allgemeine Geschäftsbedingungen, die am Bildschirm dargestellt werden, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn es sich um relativ kurze Texte handelt, die klar gegliedert sind und sich problemlos abrufen lassen. (Vergl. § 305 II Nr. 2 BGB)
  • Hat der Kunde Gelegenheit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. (Vergl. § 312 e I Nr. 4)
  • Werden die Kunden in den AGBs auf Ihr Rückgaberecht nach dem § 312 d BGB hingewiesen?
  • Entsprechen die Preisangaben auf meiner Website der Preisangabeverordnung? Wichtig, immer Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer) kommunizieren!
  • Hat der Kunde die Gelegenheit vor dem engültigen Absenden der Bestellung, diese nochmals zu korrigieren bzw. zu verwerfen? (Das Gesetz fordert in § 312e BGB angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren.)
  • Erhält der Kunde unverzüglich nach Eingang der Bestellung einer Mail mit der der Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wird? (§ 312e I 3 BGB)

6. Problematische Inhalte

  1. Bei Online-Auftritten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen für die Werbeverbote gelten (typischerweise Ärzte, Anwälte) ist darauf zu achten, dass die Inhalte nicht werblichen Charakter haben, sondern nur informativer Art sind. Probleme bereiten in diesem Zusammenhang regelmäßig Spiele, Gästebücher etc. (Vergl. einschlägige Vorschriften der Berufsordnungen)
  2. Vorsicht bei der Verwendung von Frames: Der Betreiber einer Website ist für die Darstellung fremder Inhalte in Frames verantwortlich im Sinne des § 5 Abs. 1 Teledienstegesetzes, wenn der Eindruck entsteht, dass er sich die "geframten" Seiten und deren Inhalte geistig zu eigen machen will.
    Die Inhalte dürfen natürlich auch nicht gegen Strafgesetze verstoßen. Problematisch sind immer wieder beleidigende Inhalte, pornografische Inhalte ohne Jugendschutzhinweis und rechtsradikale Schriften. (Vergl. §§ 86ff, 130 ff, 166, 184,185ff StGB)
  3. Gästebücher und Foren müssen regelmäßig auf Ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Unterbleibt die Kontrolle in regelmäßigen Abständen (ca. 1x pro Woche) kann der Betreiber der Site für die Gästebucheinträge verantwortlich gemacht werden.
  4. Bei potentiell jugendgefährdenden Inhalten ist gemäß §8 IV MedStV ein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen, der auf der Website genannt werden muss.

7. Spamming, Datenschutz

  • Werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten?
    Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur mit Einverständnis des Kunden (freiwillige Registrierung) und nach einem entsprechendem Hinweis. (§ 3 TDDSG) Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritten.
  • Die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Abrufs oder Zugriffs oder der sonstigen Nutzung werden unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht, soweit nicht eine längere Speicherung für Abrechnungszwecke erforderlich ist. (Vergl. § 4 TDDSG)
  • Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Teledienste findet nur statt, wenn der Nutzer in diese ausdrücklich eingewilligt hat. (Vergl. § 5 II TDDSG).
  • Individuelle Nutzungsprofile werden nur unter einem Pseudonym erstellt. (Vergl. § 4 IV TDDSG)
  • Der Benutzer wird über die Verwendung von Cookies informiert und hat Gelegenheit das Setzen der Cookies zu verhindern, wenn die Cookies nach Ablauf der Sitzung nicht wieder automatisch gelöscht werden.
  • Werden sensible Daten wie z.B. Kreditkartendaten nur verschlüsselt übertragen?
  • Werden Passwörter im Eingabefeld oder der Adresszeile nur verschlüsselt wieder gegeben?
  • Werden bei Mailingaktionen nur freiwillige Abonnenten angemailt? -Stichwort Double Opt-In. Wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, handelt wettbewerbswidrig.
  • Können sich die Abonnenten von Mailinglisten auch selbständig wieder austragen?
  • Werden die Nutzer darauf hingewiesen, dass Google-Analytics oder ein anderes Tool zur Auswertung der Nutzerdaten verwendet wird?
Unser Service: Webchek

Wenn Sie trotz dieser Hinweise noch unsicher sind, ob Ihre Website rechtssicher ist, empfehlen wir Ihnen unseren Rechts-Web-Check. Dabei überprüfen wir Ihr Onlineangebot und die damit verbundenen Prozesse umfassend auf alle rechtlich relevanten Gesichtspunkte.

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