Aufgrund jahrelanger fundierter Erfahrung steht Ihnen RA Stefan Obermeier als kompetenter Partner in allen Fragen des Verkehrsrechts zur Verfügung.
Egal ob Unfall, Bußgeldbescheid oder Fahrverbot - wir helfen Ihnen. Schnell, sachkundig und engagiert:
Abwicklung eines Verkehrsunfalls/ Schadensregulierung
Es hat gekracht. Wenn Sie sich nicht mit den leidigen Fragen der Schadensregulierung herumschlagen wollen, dann kümmern wir uns um die Abwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Um aber keine unnötigen Nachteile einzugehen, empfehlen Ihnen aber, sich möglichst sofort nach einem Unfall anwaltlich beraten zu lassen. Dies konnte schon in vielen Fällen Nachteile verhindern helfen.
Wenn die Schuldfrage offen ist, werden wir für Sie die optimale Rechtsposition erkämpfen. Dazu müssen u.U. Beweismittel gesichert und Zeugen ermittelt werden. Steht die Haftung der Gegenseite und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche fest, liegt der Schwerpunkt unserer Tätgkeit auf der Haftungsregulierung mit der Versicherung unter Einbeziehung von Gutachter und Werkstatt. Gegebenenfalls muss zuvor aber auch die Kasko Versicherung in Anspruch genommen werden.
Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Verkehrsordnungswidrigkeiten/ Verkehrsstrafrecht
Die Rote Ampel, das überfahrene Stopp-Schild, der versteckte Blitzer, das Handy am Steuer oder ein zu geringer Abstand zum Vordermann - all das sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeldverfahren und oftmals auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen können. Bei all diesen Problemen unterstützen wir Sie als Partner in ihrem Kampf gegen die Behörden oder vor Gericht.
Unser Tipp: Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient.
Und wenn Sie Pech haben und im Zuge eines Unfalls auch noch der Vorwurf einer Verkehrsstraftat gegen Sie erhoben wird, dann stehen wir Ihnen auch in diesem Verfahren zur Seite.
Denken Sie daran: Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt hat es in der Hand, spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern. Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit.
Führerschein in Gefahr?
Für viele ist die Fahrerlaubnis auch entscheidend für den Bestand des Arbeitsplatzes, sie ist also „existenziell“ wichtig. Sofern Fahrverbote oder der Verlust des Führerscheins drohen ist es daher wichtig, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Egal ob die Ursache für den Entzug der Fahrerlaubnis zuviele Punkte in Flensburg, eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder eines Betäubungsmittels oder ein Rotlichtverstoß ist - wir beraten Sie kompetent und vertreten Sie in den Verfahren vor den Behörden oder Gerichten.
Auch bei Fragen hinsichtlich einer sog. MPU beraten wir Sie und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie auf legalem Wege wieder zu einer Fahrerlaubnis kommen können.
RA Stefan Obermeier ist schon seit Jahren Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins.
Mehr als 6.000 Rechtsanwälte, qualifiziert und erfahren sind deutschlandweit in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Regelmäßige Fortbildungen garantieren ein hohes Qualitätsniveau der Verkehrsanwälte.
Informieren Sie sich auch auf der Website der AG unter