Quelle: www.photocase.de
Unsere Leistungen

Wir beraten und unterstützen Sie anwaltlich in allen Fragen die mit dem Themenkomplex Herz- und Schenkkreise zusammenhängen.

Beratung

Ziel unserer Beratung
Das Ziel unserer Beratung sollte es sein, Sie zu allen rechtlichen Aspekten Ihres Herz- und Schenkkreisproblems so umfassend und interessengerecht wie möglich zu beraten und dabei festzustellen, ob und gegebenfalls unter welchem Aufwand Sie eine Chance haben, Ihr eingesetztes Geld zurück zu erhalten. Dabei versuchen wir auch zu verhindern, dass Sie gegebenenfalls dem "schlechten Geld" noch gutes hinterherwerfen. Im Anschluss an die Beratung können Sie dann entscheiden, ob Sie das Verfahren selbst weiter betreiben möchten und können oder ob Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sofern Sie unser Fernberatungsangebot nutzen, können wir die Beratungsergebnisse auf Ihren Wunsch hin auch schriftlich niederlegen, so dass sie diese dann auch als Basis für die Beauftragung eines anderen Anwalts in Ihrer Nähe nutzen können.

Fernberatung
Die Beratung kann wahlweise in unserer Kanzlei aber auch per Telefon und E-Mail erfolgen. Sofern Sie nicht aus dem Großraum München kommen und ein persönlicher Termin für Sie mit zu großem Aufwand verbunden ist, empfehlen wir Ihnen unsere Fernberatung, an der bereits Mandanten aus ganz Deutschland teilgenommen haben. Sofern Sie dieses Angebot nutzen möchten, kontaktieren Sie uns am Besten über unser Kontaktformular und Sie erhalten umgehend alle nötigen Formulare und Hinweise per Mail zugesandt. Kosten entstehen dabei für Sie erst, wenn Sie die beigefügte Honorarvereinbarung an uns unterschrieben zurück geschickt haben.

Kosten der Beratungsleistung:
Natürlich bemühen wir uns in Ihrem Interesse die Kosten unseres Tätigwerdens überschaubar und transparent zu halten. Unser Stundensatz für reine Beratungsleistungen beträgt für Privatpersonen normalerweise 120,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

Für eine telefonische Beratung oder die Beantwortung einzelner Fragestellungen per E-Mail würden wir mindestens einen Aufwand von 30 min also 60,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen. Sollte der Aufwand größer sein, stellen wir Ihnen den tatsächlichen Aufwand in Rechnung. Allerdings im Rahmen einer reinen Beratung nicht mehr als 2 Stunden. Bei einer Beratung in unserer Kanzlei sollten Sie von einem Zeitaufwand von 1 bis 1,5 Stunden ausgehen.

Vertretung gegenüber den "Beschenkten" und vor Gericht

Außergerichtliche Vertretung gegenüber den Geldempfängern
Sofern wir im Rahmen der Beratung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass in Ihrem Fall ein Rückzahlungsanspruch gegenüber den Geldempfängern infrage kommt und Sie sich entschließen, sich von uns in dieser Sache vertreten zu lassen, nehmen wir unverzüglich mit den "Beschenkten" Kontakt auf und fordern sie zur Rückzahlung des Geldes auf.

Achtung: Sofern sich eine Beratung, die auf Stundenbasis abgerechnet wurde anschließend in ein Vertretungsmandat mündet, das auf Gebührenbasis abgerechnet wird, werden wir das Beratungshonorar natürlich auf die gesetzlichen Gebühren für die Vertretung anrechnen, so dass Sie für die gleiche Leistung nicht doppelt zahlen müssen.

Aufgrund der nunmehr eindeutigen Rechtslage lassen sich unserer Erfahrung nach viele Ansprüche inzwischen außergerichtlich klären und so ein Gang vor Gericht vermieden werden.

Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber den Geldempfängern rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren ab. Diese sind abhängig davon, wie hoch der Streitwert, also der in Ihrem Fall "verschenkte" Geldbetrag ist.

Vertretung vor Gericht
In einigen Fällen wird es trotzdem nötig sein, Ihren berechtigen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Sofern wir Sie vor Gericht vertreten, rechnen wir dies grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren ab. Die Gebühren im Zivilverfahren sind dabei streitwertabhängig, wobei der Streitwert durch die Höhe des Rückzahlungsanspruchs definiert wird. Gerne informieren wir Sie hierzu auf Anfrage detailliert und natürlich erhalten Sie von uns vor jedem gebührenpflichtigen Tätigwerden von uns eine transparente Kostenauskunft, so dass Sie dann bei unserer Rechnungstellung keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Unser Tipp: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, sollten Sie sich zunächst im Rahmen einer Erstberatung über die Chancen einer Rückzahlung informieren. Dabei sind die Kosten für Sie in jedem Fall noch erträglich - auch wenn wir dann zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich ich ihrem Falle nicht lohnen würde, dem "schlechten Geld" noch "gutes Geld" hinterherzuwerfen

Achtung

Verjährung droht!

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Zum Ende des Jahres 2013 drohen alle Rückforderungen von Schenkungen, die im Jahr 2010 getätigt wurden zu verjähren. Um nicht unnötig in "letzter Minute" tätig werden zu müssen und um unnötige Probleme bei der Geltendmachung ihrer Rückforderungsansprüche zu vermeiden, sollten Sie - sofern Sie im Jahr 2006 eine Schenkung in einem Schenkkreis getätigt haben und diese Zurückfordern möchten - sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen.