Professionelle pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen setzt heute auch eine Reihe rechtlicher Kenntnisse voraus. Ziel dieser Schulung, die in jede Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme für hauptamtliche Mitarbeiter in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugenarbeit integriert werden kann, ist daher die Vertiefung bereits bestehender rechtlicher Kenntnisse und die Erarbeitung neuer juristischer Themengebiete. Von der Aufsichtspflicht über Neue Medien bis hin zum Gaststätten- und Waffenrecht.
Im Einzelnen können die folgenden Themen angesprochen:
- Aufsichtspflicht - Entstehen, Ende und Umfang
- Verkehrssicherungspflichten im Bezug auf die Einrichtung
- Dauerbrenner Jugendschutz - aktuelle Bestimmungen
- Jugendmedienschutz - Internet und LAN-Parties
- Rechtslage beim Kopieren und Wiedergeben von Musik
- Rechtstellung der Mitarbeiter der JA
- Gaststättenrecht -Was ist beim Thekendienst zu beachten?
- Verhaltensweisen bei Ferienfahrten und Lagern
- Waffen- und Betäubungsmittelrecht
- Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
- Literaturhinweise und Quellen für die Online-Recherche
Zielgruppe: Hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Erzieher
Dauer: ca. 3-5 Stunden als Vortrag mit Diskussion
Referenten: RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann
Materialien: Handout für Teilnehmer, Online-Support
Auf Wunsch auch eine umfangreiche Tagungsmappe für alle Teilnehmer zusammen gestellt werden.
Zu diesem Vortrag kann ergänzend für alle Teilnehmer auch unser 120-seitiges Skript Aufsichtspflicht bezogen werden.
Allgemeine Informationen
zu unseren Vorträgen bezüglich Referenten, Leistungen und Kosten erhalten Sie hier.
10.02.2006
Die Bandbreite unserer anwaltlichen Dienstleistungen im privaten und gewerblichen Bereich ist so vielschichtig wir die Probleme unserer Mandanten und so speziell wie deren individuelle Anforderungen. Hier nur ein paar Beispiele, die das Spektrum unserer Tätigkeit aufzeigen: